Fünfzehn Jahre lang blieb unentdeckt, dass mutmaßlich geheime Unterlagen aus dem unmittelbaren Umfeld der BND-Leitung bei einem früheren Präsidenten des Dienstes landeten. Gefunden hat sie am Ende die Hamburger Polizei, und die suchte etwas ganz anderes: die Hintermänner einer Kindesentführung. So jedenfalls stellt sich der Fall dar, seit der Generalbundesanwalt am Dienstag August Hanning festnehmen ließ. Aber schon das, was unstrittig ist, reicht für eine unbequeme Frage: Was wüsste der deutsche Staat heute über August Hanning, wenn zwei Eltern in Hamburg ihren Sorgerechtsstreit friedlich beigelegt hätten?

Der Vorwurf in Kürze

August Hanning, 80 Jahre alt, von 1998 bis 2005 Chef des Auslandsgeheimdienstes und danach bis 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium, soll sich seit 2010 von seinem früheren Büroleiter Manfred D. mit Material aus dem BND versorgt haben lassen, gegen Geld. Rund 2.000 Dokumente sollen es bis Juni 2022 gewesen sein, darunter Verschlusssachen, Unterlagen ausländischer Partnerdienste und Vorlagen für die nachrichtendienstliche Lage, jene geheime Runde, in der die Dienste jeden Dienstag das Kanzleramt unterrichten. Hanning soll das Material laut Generalbundesanwalt „gewinnbringend“ in seinem Beratergeschäft verwertet haben. Die Vorwürfe lauten auf landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Hannings Anwalt hat sich dazu bisher nicht geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was niemand sah

Manfred D. war kein Sachbearbeiter mit einfachem Zugang zum Kopierer. Er war Hannings Büroleiter im BND, folgte ihm ins Innenministerium, kehrte später in den Dienst zurück und leitete dort das Büro weiterer Präsidenten, nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung bis Ende vergangenen Jahres auch noch das des heutigen BND-Chefs Martin Jäger. Im März 2026 ging er in Pension. Wer zum Präsidenten wollte, musste an ihm vorbei. Was der Präsident las, lag vorher auf seinem Tisch. Für jeden gegnerischen Dienst wäre ein solcher Mann ein Hauptgewinn gewesen.

Im BND gibt es denselben Recherchen zufolge stichprobenartige Taschenkontrollen. Dabei sollen Ausdrucke, Kopien und andere Zugriffe protokolliert werden, besonders sensible Systeme werden abgeschottet. Warum all das bei einem Mann in dieser Position offenbar nicht griff, gehört zu den zentralen offenen Fragen.

Der mutmaßliche Abfluss lief zwölf Jahre. In den drei Jahren danach fiel er ebenfalls niemandem auf. Erst im September 2025 durchsuchten Hamburger Ermittler Hannings Haus und Firmenräume, weil er im Verdacht stand, an einem Entführungsversuch an den Kindern der Unternehmerin Christina Block beteiligt gewesen zu sein, was er bestreitet. Sie fanden Aktenordner, Festplatten, USB-Sticks. Die Ermittlungsgruppe beim Bundeskriminalamt trägt den Namen „Zettel“, vielleicht nicht ohne Grund: Es sollen auffallend viele ausgedruckte Unterlagen dabei gewesen sein. Der WDR-Journalist Florian Flade, der den Fall mitrecherchiert hat, vermutet dahinter eine Generationenfrage. Manche drucken eben lieber aus.

Wohin das Material ging, ist nur in Umrissen bekannt. Nach bisherigem Stand waren die bekannten Abnehmer weder Russland noch China. Der „Spiegel“ berichtet von einer Analyse, die für einen aserbaidschanischen Geheimdienstmann bestimmt gewesen sein soll; ob sie ihn erreichte, wird noch ermittelt. Beruhigend ist das nicht. Ein Geheimnis, das einmal verkauft ist, gehört dem Käufer, und wem der es weiterreicht oder wer bei ihm mitliest, entscheidet nicht mehr der BND.

Was jeder sah

Das eigentlich Verstörende an diesem Fall liegt aber nicht im Verborgenen. Es liegt in dem, was über Jahre in der Zeitung stand.

2012 stellte Hanning sein früheres Amt in den Dienst des kremlnahen Oligarchen Oleg Deripaska. In einem Londoner Milliardenprozess wollte Deripaska zwölf Zeugen anonym aussagen lassen, weil ihnen Rache der russischen Mafia drohe. Gestützt wurde der Antrag durch eine Erklärung von „Dr. August Hanning, früherer Präsident des Bundesnachrichtendienstes“, der dem Gericht als Sachverständiger die Gewaltbereitschaft russischer Banden schilderte. Der Richter fand den Vergleich mit deutschen Strafverfahren nicht übertragbar und lehnte den Antrag weitgehend ab.

Zudem reiste Hanning nach Russland, pflegte Kontakte nach Kasachstan und Aserbaidschan. Er warb im Bundesinnenministerium, seinem alten Wirkungsbereich, für einen Hersteller von Bodycams. Er saß im Aufsichtsrat einer lettischen Bank, zuständig ausgerechnet für Regeltreue, nach Unterlagen des „Spiegel“ für 12.000 Euro im Monat. Die Bank ging unter, Vermögen verschwand, ein lettisches Gericht ließ zwei Drittel seiner Pension einfrieren.

Ein ehemaliger Geheimdienstchef mit Geldsorgen und Kundschaft im postsowjetischen Raum: In jedem Lehrbuch der Spionageabwehr steht das als Warnzeichen. Und in jedem Agentenfilm weiß der Zuschauer an dieser Stelle, wie es weitergeht. Nur in Berlin wusste es keiner.

Dabei wurde gewarnt, schwarz auf weiß. Am 10. Mai 2023 veröffentlichte das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags eine Bewertung zur Erwerbstätigkeit früherer Staatsdiener mit Sicherheitswissen, unterzeichnet vom Vorsitzenden Konstantin von Notz. Es bestehe die Gefahr, heißt es darin, dass dienstlich erworbene Kenntnisse autoritären Regimen zur Verfügung gestellt würden. Die geltende Rechtslage reiche nicht aus, befand das Gremium, und zwar ausdrücklich im Gegensatz zur Bundesregierung. Die Verschwiegenheitspflicht gelte zwar unbefristet. Aber: „Eine Pflicht, deren Einhaltung niemand prüft, läuft ins Leere.“

Hanning blieb gern gesehener Gast, auf der Münchner Sicherheitskonferenz, auf Empfängen der Dienste. Dem Vernehmen nach war er noch im September 2025 bei der Amtseinführung von Martin Jäger dabei. Im selben Monat kam die Hamburger Polizei.

Die Lücke im Gesetz

Die Bundesregierung hielt die Rechtslage für ausreichend. Die Frage ist, wofür.

Als Hanning 2009 ausschied, kannte das Bundesbeamtengesetz für Ruheständler nur eine begrenzte Kontrolle. Eine Erwerbstätigkeit musste angezeigt werden, wenn sie mit der dienstlichen Tätigkeit der letzten fünf Jahre zusammenhing und dienstliche Interessen beeinträchtigen konnte. Eine Genehmigung brauchte niemand. Nach einigen Jahren endete auch die Anzeigepflicht. Ein Geheimnis verfällt aber nicht nach fünf Jahren, die besondere beamtenrechtliche Kontrolle über den Geheimnisträger schon.

Seit dem 1. April 2024 gelten strengere Regeln. Frühere Beamte mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit müssen Erwerbstätigkeiten über längere Zeiträume anzeigen; für bestimmte Tätigkeiten zugunsten einer fremden Macht ist sogar eine vorherige Genehmigung vorgesehen. Der Gesetzgeber hat das Problem also erkannt. Das Kontrollgremium hatte allerdings mehr verlangt: Wünschenswert sei ein Anzeigeverfahren ganz ohne Fristen, um solche Tätigkeiten langfristig im Blick zu behalten. Beschlossen wurden am Ende Fristen von fünf beziehungsweise sieben Jahren. Ob damit für ältere Fälle wie Hanning weiterhin eine Lücke bleibt, haben wir das Bundesinnenministerium inzwischen gefragt, eine Antwort liegt noch nicht vor.

Großbritannien geht einen anderen Weg. Dort werden die Beratermandate ehemaliger Spitzenbeamter und Geheimdienstchefs geprüft, mit Auflagen versehen und veröffentlicht. Jeder kann nachlesen, für wen ein früherer MI6-Chef arbeitet und welche Grenzen ihm dabei gesetzt wurden.

Der Montag im Bundestag

Am Montag saß BND-Präsident Martin Jäger in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags. Gefragt nach der Zusammenarbeit mit Partnerdiensten, sagte er, sie beruhe auf Vertrauen und darauf, dass geteilte Informationen sorgsam behandelt würden. Nach allem, was bekannt ist, wusste er zu diesem Zeitpunkt längst, was in seinem Haus geschehen war. Am Dienstag wurde einer seiner Vorgänger abgeführt.

Es ist der zweite Fall in vier Jahren. Im Dezember 2022 wurde ein Referatsleiter des BND festgenommen, der für Russland spioniert haben soll; der Prozess vor dem Berliner Kammergericht läuft noch. Von Notz, seit acht Jahren Geheimdienstkontrolleur, zieht daraus in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Schluss, den man in Washington, London und Tel Aviv vermutlich aufmerksam lesen wird: „Noch so ein Ding, und wir können einpacken.“

Was wir gefragt haben

Wir haben dem Bundesinnenministerium, dem Bundeskanzleramt und dem BND Fragen geschickt, die nicht das laufende Ermittlungsverfahren betreffen, sondern die Regeln daneben.

Welche Tätigkeiten hat Hanning nach seinem Ausscheiden 2009 angezeigt, und wurde je eine geprüft, mit Auflagen versehen oder untersagt? Gelten die verschärften Vorschriften von 2024 auch für jene, die viele Jahre vorher ausgeschieden sind, und wenn nicht: Welche Handhabe gibt es dann? Was folgte aus der Warnung des Parlamentarischen Kontrollgremiums? Hatte der BND vor dem Hinweis der Ermittler eigene Anhaltspunkte für einen solchen Abfluss? Welche Kontrollen gelten für Mitarbeiter im unmittelbaren Umfeld der Leitung? Und wer überprüft eigentlich die Menschen, die im Vorzimmer sitzen?

Die Frist läuft bis Donnerstagmittag. Die Antworten tragen wir hier nach.

Bis dahin bleibt das Bild von der Hamburger Razzia. Ein Staat, der sich einen Auslandsgeheimdienst, eine Spionageabwehr und ein parlamentarisches Kontrollgremium leistet, verdankt die Entdeckung eines seiner schwersten Lecks einem Sorgerechtsstreit.