Die Solidarität mit der Ukraine schwindet. Das ist messbar. Laut ARD-Deutschlandtrend von Anfang September sagen bundesweit gut vier von zehn Befragten, ihnen gehe die Unterstützung der Ukraine zu weit. So hoch war dieser Wert seit Kriegsbeginn noch nie.

Fragt sich, warum.

Da ist die eine Partei, die bundesweit in Umfragen kaum messbar ist, mit genau diesem Thema aber punktet: Frau Wagenknecht und Co. plakatierten vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Selenskyj mit offener Hand und Euroscheinen, darüber „Schluss mit der Abzocke“. Und da ist vor allem die andere Partei, die gerade alle überholt und die gleichen Parolen in den Äther schießt. Manchmal sind die Social-Media-Posts von BSW und AfD sogar wortgleich und klingen im direkten Vergleich auffällig nach dem, was Kremlsprecher Peskow, Außenamtssprecherin Sacharowa oder Putins Gesandter Dmitrijew auf Russisch verkünden. Übersetzt wird der Bundesbürger damit weichgespült.

Jetzt könnte man sagen: Moment mal. Da geben wir Milliarden aus, um die Bundeswehr schlagkräftig aufzustellen, und weitere Milliarden, damit Russland sich nicht einfach die Ukraine schnappt. Was ziemlich blöd wäre, denn danach wäre der Hunger des Bären keineswegs gestillt. Der Appetit kommt bekanntlich beim Essen.

Die Ukraine zu unterstützen, ist also kein Liebesdienst der Deutschen, die vor Weihnachten zwar gern mal spenden, sich ansonsten aber eher im Egomodus heimelig fühlen. Es ist schlichte Selbstverteidigung. Nur lässt die Bundesrepublik ausgerechnet bei dieser Selbstverteidigung eine Tür sperrangelweit offen. Durch die können russische Einflussoperationen nach der altbewährten Devise „steter Tropfen höhlt den Stein“ an unserer Standhaftigkeit schleifen.

Und ja, es klingt ja auch einfach besser: „Wollen wir wirklich einen dritten Weltkrieg? Den können wir soooo einfach vermeiden, indem wir uns besser nicht mit unserem einstigen Lieblings-Energielieferanten überwerfen. Nur für ein Land, mit dem wir eigentlich nichts zu tun haben, dessen Politiker soooooo korrupt sind und dessen Bevölkerung uns soooooo auf der Tasche liegt. Finger weg, alles brandgefährlich! Lasst uns doch lieber Friede, Freude, Eierkuchen vereinbaren, der Völkerverständigung zuliebe und den Spritpreisen erst recht.“

Nur gäbe es keine ukrainischen Flüchtlinge in unserem Land und keine Pipelines, die zerstört in der Ostsee vergammeln, wenn Putin nicht vom Virus eines Iwans des Schrecklichen befallen worden wäre, zu dem er inzwischen nun mal geworden ist. Da hilft die Idee von Frieden und Freundschaft mit diesem Killer auch nicht weiter.

Kommen wir also zur eigentlichen Frage: Wie könnten wir uns gegen nach Lenor duftende russische Einflussoperationen wehren? Und warum hat die Bundesregierung das noch immer nicht getan? Oder hat sie?

Erste Prüfstelle: das Strafrecht

Auf dem Papier kann die Bundesregierung Vollzug melden. Seit dem 2. April 2026 ist geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 StGB mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bedroht. Mit demselben Gesetz kam ein neuer Paragraf, dessen Überschrift klingt, als hätte jemand genau diese Frage gestellt: § 87a, „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“.

Wer weiterliest, wird enttäuscht. Strafbar macht sich nach § 87a, wer im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht eine vorsätzlich rechtswidrige Tat begeht. Die Norm setzt also eine Tat voraus, die ohnehin schon strafbar ist. Gedacht war sie vor allem für transnationale Repression, für Drohungen und Nötigung gegen Oppositionelle im Exil. Eine Einflusskampagne im Auftrag Moskaus, die kein anderes Gesetz bricht, erfasst sie nicht. Im Verfassungsblog heißt § 87a deshalb „Phantomstraftatbestand“.

Ganz ohne strafrechtliche Grenze ist Deutschland allerdings nicht. Wer den russischen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich bereits heute strafbar machen. § 140 StGB erfasst die öffentliche Billigung bestimmter schwerer Straftaten; dazu kann auch das Verbrechen der Aggression nach § 13 VStGB gehören, wenn die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das ist aber etwas anderes als die Verbreitung russischer Narrative. „Waffenlieferungen verlängern den Krieg“, „Sanktionen schaden uns selbst“ oder „wir sollten wieder mit Moskau reden“ bleiben grundsätzlich politische Meinungen. Die strafrechtliche Schwelle wird erst dort erreicht, wo aus dem Narrativ die Billigung des Angriffskrieges oder eine andere strafbare Äußerung wird.

Bei § 99 wiederum hakt es am Nachweis. Strafbar ist die Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst. Russische Dienste arbeiten aber mit Mittelsmännern und sogenannten Low-Level-Agents. Den Auftraggeber zu beweisen, sei damit erheblich erschwert bis unmöglich, hielt die Opposition dem Gesetzentwurf im Bundestag vor.

Befund: Härter bestraft wird, was nachweislich im Auftrag eines Geheimdienstes geschieht oder ohnehin verboten ist. Darunter bleibt es still.

Zweite Prüfstelle: Wer muss sagen, für wen er arbeitet?

Die USA haben seit 1938 den Foreign Agents Registration Act. Ein Register, das gezielt offenlegt, wer im Auftrag eines fremden Staates Politik und öffentliche Meinung beeinflussen will, gibt es in Deutschland nicht.

Zwar gibt es seit 2022 das Lobbyregister des Bundestags. Es erfasst Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung und verlangt bei Aufträgen auch Angaben zum Auftraggeber. Wer dagegen im Auftrag eines fremden Staates ausschließlich die Öffentlichkeit bearbeitet – mit Kampagnen, Veranstaltungen oder Multiplikatoren –, fällt damit nicht automatisch ins Register.

Die EU-Kommission hat im Dezember 2023 eine Richtlinie vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat seine Position im November 2025 mit 392 zu 88 Stimmen bei 133 Enthaltungen festgelegt. Der Kern: Wer im Auftrag einer ausländischen Regierung Entscheidungen in der EU beeinflussen will, muss sich registrieren. Verboten wird die Tätigkeit nicht. Sichtbar werden soll, wer sie im Auftrag welches Drittstaates betreibt. Ausdrücklich soll daraus kein Stempel nach dem Muster der „Agentengesetze“ werden, wie Russland oder Georgien sie gegen Kritiker einsetzen.

Moskau hat ein Agentengesetz, um Kritiker mundtot zu machen. Berlin hat kein Register, das offenlegt, wer hier im Auftrag Moskaus politische Einflussarbeit betreibt.

Befund: Wer im Auftrag Moskaus nur die Öffentlichkeit bearbeitet, muss das nirgends offenlegen. Ein eigenes Gesetz dagegen hat Berlin nicht gemacht. Es wartet auf eine Richtlinie, über die seit fast drei Jahren verhandelt wird.

Dritte Prüfstelle: das Geld der Parteien

Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland dürfen Parteien grundsätzlich nicht annehmen, ausgenommen Einzelspenden unter 1.000 Euro. Das klingt dicht. Daneben gibt es aber das Sponsoring: der Stand auf dem Parteitag, die Anzeige in der Parteizeitung.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Parteien Einnahmen aus Sponsoring gesondert ausweisen, Sponsoren werden ab 750 Euro im Einzelfall oder 6.000 Euro im Jahr pro Gebietsverband namentlich genannt. In den Rechenschaftsberichten für 2025 wird dieses Sponsoring erstmals nach den neuen Regeln ausgewiesen.

Der Haken: Das Parteiengesetz führt Sponsoring als eigene Kategorie. Die Annahmeverbote, die für Spenden gelten, gelten für Sponsoring nicht in gleicher Weise. Und die Grenze zwischen Spende und Sponsoring ist dehnbar: Zuwendung und Gegenleistung sollen lediglich „nicht außer Verhältnis“ stehen.

Befund: Man wird bald sehen, wer sponsert. Die strengen Regeln, die für Spender gelten, binden ihn nicht in gleicher Weise.

Vierte Prüfstelle: die Abgeordneten

Das Abgeordnetengesetz verbietet Geld und geldwerte Zuwendungen, wenn erkennbar erwartet wird, dass der Abgeordnete dafür die Interessen des Gebers im Bundestag vertritt. Bezahlte Lobbyarbeit und mandatsbezogene Vortragshonorare sind ebenfalls tabu. Reisen und Einladungen im Rahmen internationaler Beziehungen gelten dagegen gar nicht als Spenden. Sie müssen ab 1.000 Euro dem Bundestagspräsidium angezeigt und erst ab 3.000 Euro öffentlich gemacht werden. Gastgeschenke über 200 Euro sind abzugeben.

Was fehlt, ist der Blick auf den Absender. Eine Einladung aus dem Umfeld eines Staates, der Deutschland mit Sabotage und Desinformation überzieht, wird behandelt wie jede andere auch. Entscheidend sind Höhe, Art der Zuwendung und der Nachweis einer erwarteten Gegenleistung.

Wie aufwendig dieser Nachweis sein kann, zeigt der Fall Petr Bystron. Seit 2024 ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche. Er soll über das prorussische Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten haben, um im Sinne Russlands zu agieren. Bystron bestreitet das, es gilt die Unschuldsvermutung.

Befund: Das Gesetz fragt, wie viel und wofür. Wer zahlt, fragt es nicht.

Und das Netz?

RT und Sputnik sind in der EU seit 2022 gesperrt. Der Digital Services Act verpflichtet große Plattformen außerdem, Risiken wie Desinformation, Manipulation und koordinierte Einflusskampagnen zu bewerten und einzudämmen. Der Hebel liegt dabei nicht in der Aussage selbst, sondern in der Frage, ob Reichweite künstlich erzeugt, Akteure gesteuert oder Auftraggeber verborgen werden.

Gegen Bots, Fake-Accounts und künstlich erzeugte Reichweite kann man also vorgehen. Schwieriger wird es, wenn die Botschaft längst angekommen ist und Menschen sie freiwillig weitertragen. Dann endet die Plattformregulierung – und beginnt die politische Auseinandersetzung.

Was bleibt

Untätig war der Gesetzgeber nicht. Er hat nur vor allem dort nachgeschärft, wo fremde Einflussnahme ohnehin schon in Spionage, Sabotage oder eine andere Straftat kippt. Darunter, wo Geld fließt, Reisen bezahlt und Kampagnen finanziert werden, fragt das Recht nach Höhe und Gegenleistung, aber kaum danach, wer dahintersteht.

Die Stellschrauben lägen offen: ein Register für Tätigkeiten im Auftrag fremder Staaten, Annahmeverbote auch für das Sponsoring, ein Blick auf den Absender bei Zuwendungen an Abgeordnete. Keine davon verbietet eine Meinung. Alle machen sichtbar, wer spricht und wer zahlt.

Die Meinungsfreiheit war nie das Hindernis. Das Hindernis ist ein Gesetzgeber, der beim Panzerkauf in Milliarden denkt und bei der Einflussabwehr in Pressemitteilungen.