Am 18. September verkündete Donald Trump, CNN, MS NOW und Politico seien aus dem Weißen Haus verbannt. Begründung: „Fake News“. Am nächsten Tag waren die Presseausweise ungültig. Sechs Tage später ordnete Bundesrichter Timothy Kelly an, die Zugänge vorläufig wiederherzustellen. Für 14 Tage. Kelly ist von Trump ernannt. Und er kennt das Spiel. 2018 entzog das Weiße Haus dem CNN-Reporter Jim Acosta seinen Presseausweis. Kelly ordnete an, ihn zurückzugeben. Für 14 Tage.
Derselbe Richter. Derselbe Sender. Dieselbe Frist. Nur die Regel, auf die er sich stützt, ist viel älter.
Und der Streit dahinter noch älter.
1644 schrieb John Milton gegen die englische Vorzensur an: Wer drucken wollte, brauchte vorher die Erlaubnis des Staates. 1695 ließ das Parlament dieses Lizenzsystem auslaufen. 1735 stand in New York der Drucker John Peter Zenger vor Gericht, weil seine Zeitung den britischen Gouverneur angegriffen hatte. Die Geschworenen sprachen ihn frei. 1791 schrieben die Amerikaner die Pressefreiheit in den ersten Zusatzartikel ihrer Verfassung.
Das Wort „Presseausweis“ kommt darin allerdings nicht vor. Darüber wird bis heute gestritten.
1966 beantragte Robert Sherrill, Washington-Korrespondent der Zeitschrift The Nation, einen Presseausweis für das Weiße Haus. Im Kongress war er akkreditiert. Ins Weiße Haus durfte er nicht.
Warum? Das sagte ihm niemand. Der Secret Service hatte entschieden. Veröffentlichte Regeln gab es nicht. Sherrill klagte.
1977 entschied das Berufungsgericht in Washington: Wenn das Weiße Haus Journalisten Zugang gewährt, darf es einzelne nicht willkürlich ausschließen. Wer draußen bleiben soll, muss erfahren, warum. Er muss sich wehren können. Und am Ende braucht es eine nachvollziehbare Entscheidung.
Auf genau diese Rechtsprechung stützt sich Kelly heute wieder. Und damit geht es längst nicht mehr um drei Presseausweise. Es geht um die Frage, ob eine Regierung Zugang zur Macht davon abhängig machen darf, wie freundlich über sie berichtet wird.
Natürlich hat kein Medium Anspruch auf jedes Interview, jeden Raum oder jeden Sitz in der Air Force One. Natürlich muss ein Präsident Journalisten nicht mögen. Aber wo der Staat Zugang organisiert, darf die Regel nicht lauten: Wer freundlich berichtet, kommt rein. Wer kritisch berichtet, bleibt draußen. Denn dann entscheidet die Regierung nicht mehr nur darüber, wer einen Raum betritt. Sie entscheidet darüber, welcher Journalismus Zugang zur Macht bekommt.
Doch genau diese Grenze versucht Trumps Regierung juristisch neu zu ziehen. In ihren Schriftsätzen argumentiert sie, der Zugang sei ein Privileg und die bisherigen Schutzregeln reichten zu weit. Die betroffenen Medien berufen sich dagegen auf First Amendment und Due Process.
Fast fünfzig Jahre nach Sherrill sitzt also wieder ein Richter da und erklärt dem Weißen Haus, dass Pressezugang kein Gnadenakt ist.
Und selbst nach dem Urteil war die Sache noch nicht vorbei: Einige Reporter wurden am nächsten Morgen zunächst trotzdem abgewiesen; Politico meldete sogar einen eingezogenen Presseausweis. Erst Stunden später kamen die Betroffenen wieder hinein.
Robert Sherrill brauchte elf Jahre. Jim Acosta gut eine Woche. CNN diesmal sechs Tage. Die Gerichte werden zwar schneller. Die Frage ist aber, ob ein Richterspruch so lange hält, bis man ihn das nächste Mal braucht.
Ganz fremd ist uns dieser Streit auch in Deutschland nicht. 1962 ließ der Staat die Redaktion des Spiegel durchsuchen und Journalisten verhaften, nachdem das Magazin die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr kritisiert hatte. Die Spiegel-Affäre wurde zur Reifeprüfung der jungen Bundesrepublik. Am Ende musste nicht der Spiegel gehen, sondern Verteidigungsminister Franz Josef Strauß.
Andere Länder, andere Jahrzehnte, dieselbe alte Frage: Wie viel Kontrolle über Kritik darf die Macht selbst haben?