Am 1. September klang die Sache ziemlich endgültig. Außenminister Johann Wadephul und Innenminister Alexander Dobrindt verkündeten nach dem Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle, für den die Bundesregierung Russland verantwortlich macht, eine ganze Reihe von Maßnahmen. Generalkonsulat Bonn: dicht. Russisches Haus Berlin: dicht. Die aus Russland entsandten Mitarbeiter: raus. So jedenfalls die Kurzfassung.
Die juristische Langfassung ist etwas weniger befriedigend. Denn Deutschland hat das Russische Haus nicht mit einem großen roten Schlüssel zugesperrt, sondern ein Abkommen gekündigt. Und Verträge haben die unangenehme Eigenschaft, sich an ihre eigenen Fristen zu halten. Das deutsch-russische Abkommen über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren von 2011 läuft deshalb nach Angaben des Auswärtigen Amts erst Mitte 2027 aus. Bis dahin will die Bundesregierung den Betrieb einschränken, indem sie die entsandten Mitarbeiter zur Ausreise auffordert, „sodass dann eigentlich kein Betrieb mehr möglich sein kann“, wie der AA-Sprecher in der Regierungspressekonferenz sagte.
Die Bilder danach sahen tatsächlich nach Abspann aus. Diplomatenautos verließen die Friedrichstraße, die Nationalhymne durfte noch einmal ran, in Moskau wurden die Heimkehrer empfangen. Nur das Haus selbst hatte das Drehbuch offenbar nicht gelesen, und das Wort „eigentlich“ bekam plötzlich viel Gewicht. Nach der Sommerpause liefen laut dpa wieder Filme und Ausstellungen, neue Sprachkurse begannen. Die kommissarische Leiterin Swetlana Nekrassowa erklärte nach Angaben von t-online in Moskau, das Gebäude bleibe bis Mai geöffnet, technisches Personal arbeite weiter, Räume seien vermietet. Eine Demonstrantin, die seit Monaten vor dem Haus steht, berichtet von regem Besucherverkehr. Sie protestiert dort gemeinsam mit Henry Lindemeier, der als Dauerdemonstrant vor dem Russischen Haus inzwischen weit über Berlin hinaus bekannt ist. Wie sich das alles mit eingefrorenen Konten verträgt, ist eine offene Frage: Seit der Sanktionierung von Rossotrudnitschestwo 2022 sind laut Auswärtigem Amt nur noch erhaltende Maßnahmen am Gebäude erlaubt. Für die konkrete Sanktionsumsetzung verweist das Amt selbst auf die Berliner Behörden.
Mit anderen Worten: Die Entsandten sind weg. Das Russische Haus ist noch da.
Und selbst wenn Mitte 2027 der Betrieb als Kulturinstitut endet, bleibt das Gebäude in der Friedrichstraße ein Sonderfall. Seit einer Reform 2025 stehen Haus und Grundstück nach Angaben des Auswärtigen Amts zwar im Eigentum des Bundes und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Der russische Zugriff auf die Immobilie ist aber durch einen zweiten Vertrag abgesichert: das Liegenschaftsabkommen, das Guido Westerwelle und Sergej Lawrow 2013 unterzeichneten. Es gilt laut Auswärtigem Amt 99 Jahre, lässt sich nicht ordentlich kündigen, und weitere Kündigungsmöglichkeiten würden geprüft. Das ist die ernüchternde Übersetzung der Schlagzeile „Russisches Haus wird geschlossen“: Der Kulturbetrieb endet 2027, die Immobilie bleibt vertraglich an Russland gebunden, obwohl sie dem Bund gehört, und was danach dort passiert, ist offen.
Und dann ist da Dresden
Wer jetzt denkt, wenigstens sei das Thema damit eingehegt, darf einmal nach Sachsen schauen. In der Zittauer Straße 29 in Dresden steht eine Villa, die einst sowjetische Truppen nutzten. Heute sitzt dort das Deutsch-Russische Kulturinstitut, zu dem nach eigenen Angaben seit 2009 ein „Russisches Zentrum“ gehört. CORRECTIV beschreibt das Gebäude als russische Staatsimmobilie, verwaltet von der deutschen Vertretung von Rossotrudnitschestwo, also genau jener seit 2022 von der EU sanktionierten Agentur, die auch das Russische Haus in Berlin betreibt. Klingt ziemlich nach Russischem Haus.
Juristisch ist es aber keins. Auf Anfrage der Antwortseiten heißt es aus dem Auswärtigen Amt, der Dresdner Standort sei nicht als weiteres Zentrum nach dem Abkommen von 2011 anerkannt worden. Er sei auch keine kulturelle Einrichtung im Sinne des deutsch-russischen Kulturabkommens von 1992. CORRECTIV spricht von einem Ableger ohne gültige Vereinbarung.
Und jetzt wird es hübsch. Für das Russische Haus in Berlin konnte die Bundesregierung kündigen, weil es dafür einen Vertrag gab. Für den Standort in Dresden gab es diesen Vertrag nie, also fällt er auch nicht unter die Kündigung. Man kann eben nur kündigen, was irgendwann abgeschlossen wurde. In Berlin verkündet die Bundesregierung also die Schließung eines russischen Kulturzentrums, das vertragsgemäß noch Monate weiterarbeiten darf. In Dresden steht ein russisch verwalteter Standort mit ähnlichem Angebot, auf den das Instrument gar nicht passt.
Und wer in Dresden auf ein anderes Instrument hofft, wird vom Ministerpräsidenten enttäuscht. Michael Kretschmer hält laut CORRECTIV schon die Schließung in Berlin für einen Fehler. Maßnahmen gegen den Dresdner Standort plane er nicht, sagte er im Landtag, sie seien „nicht das Mittel meiner Wahl“.
Das alles heißt nicht, dass in Dresden gegen Sanktionen verstoßen wird. Es heißt auch nicht, dass Dresden automatisch das nächste Russische Haus wird. Es heißt etwas Banaleres und gerade deshalb Interessanteres: Die Bundesregierung ist ein Problem angegangen, für das es eine vertragliche Ausgangstür gab. Daneben liegt eines, für das es nie eine gab.
Für Berlin gibt es einen gekündigten Vertrag, für Dresden gar keinen. Und manchmal ist das juristisch die kompliziertere Variante.
Quellen
- Auswärtiges Amt, Antwort auf Anfrage der Antwortseiten vom 24. September 2026
- Auswärtiges Amt, Regierungspressekonferenz vom 2. September 2026
- dpa via Finanznachrichten: Wie geht es mit dem Russischen Haus weiter?
- t-online: Personal reist ab, Betrieb endet
- CORRECTIV, 3. September 2026: Wird eine Villa in Dresden zum Ausweichort?
- CORRECTIV, 18. September 2026: Kretschmer lehnt Maßnahmen gegen Ableger ab
- Antwortseiten-Dossier: Die Verträge