Fragt man als Journalistin bei den zuständigen Behörden nach dem Fall Hanning, kennen alle ihre Vorschriften aus dem Effeff. Der BND äußert sich nicht zu Personalfragen, das Kanzleramt verweist ans Innenministerium, die Bundesanwaltschaft sagt nichts zu laufenden Verfahren. Wie genau man es mit den Vorschriften nahm, als der Büroleiter des BND-Präsidenten nebenher für dessen Vorgänger arbeiten wollte, ist dagegen unbekannt. Der BND schweigt dazu.

Dass der Büroleiter es durfte, berichtet der „Spiegel“: Der BND habe die Nebentätigkeit von Manfred D. für August Hanning gekannt und offiziell genehmigt. Nach Zeitraum und Umfang gefragt, wollte der Dienst dem Magazin nicht antworten.

Fest steht aber: Eine Genehmigung deckt keinen Geheimnisverrat. Und eine Nebentätigkeit kann zwar korrekt erlaubt und dennoch später missbraucht worden sein. Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Genehmigung selbst. Dafür braucht man keine Ermittlungsakte und keine Auskunft der schweigsamen Behörden. Es genügen zwei Gesetze.

Die erste Prüfung: Was durfte Manfred D. in seinem Nebenjob?

Das Bundesbeamtengesetz regelt, wann ein Beamter nebenher für jemand anderen arbeiten darf. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn dienstliche Interessen leiden können, etwa weil die Nebentätigkeit in Widerstreit mit den Dienstpflichten gerät oder die Unbefangenheit beeinflusst. Sie gilt höchstens fünf Jahre. Und sie ist zu widerrufen, sobald sich später Bedenken ergeben.

Zuständig ist die oberste Dienstbehörde. Für den BND ist das das Bundeskanzleramt. Es kann diese Zuständigkeit auf den Dienst selbst übertragen, das Gesetz erlaubt das ausdrücklich. Entschieden hat also entweder das Kanzleramt oder, wenn es die Befugnis abgegeben hat, der BND. Beides ist zulässig, beides muss irgendwo festgelegt sein. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, mit Angaben zu Art, Umfang und Bezahlung.

Die zweite Prüfung: Hat den Nebenjob keiner dem Geheimschutz gemeldet?

Wer Zugang zu Staatsgeheimnissen hat, wird sicherheitsüberprüft. Seit dem 21. Juni 2017 schreibt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vor, dass die Personalverwaltung Nebentätigkeiten der Stelle meldet, die für diese Überprüfung zuständig ist. Sie gelten als Veränderung, die für die Sicherheit bedeutsam sein kann. Ob dort angezeigt, geprüft oder später neu bewertet wurde, dass Manfred D. für Hanning arbeitete, ist unbekannt.

Drei Möglichkeiten

Wie es tatsächlich lief, wissen wir nicht. Denkbar sind drei Abläufe.

War man nachlässig, und die Genehmigung wurde erteilt, ohne dass jemand genau hinsah?

Hat man einem Mann vertraut, den im Haus jeder kannte und der für einen früheren Präsidenten arbeiten wollte?

Oder lief alles nach Vorschrift: beantragt, geprüft, genehmigt, nach fünf Jahren verlängert, dem Geheimschutz gemeldet?

Die dritte Möglichkeit wäre die unbequemste. Dann hätte kein Einzelner versagt. Dann wäre die Frage, was eine solche Prüfung wert ist, wenn sie das Folgende für unbedenklich hält: Der Büroleiter des BND-Präsidenten, mit Zugang zu allem, was auf dessen Schreibtisch liegt, arbeitet gegen Bezahlung für den früheren BND-Präsidenten, der sein Wissen inzwischen als Berater verkauft. Und das Haus sagt: Geht in Ordnung.

Was offen ist

Wir wissen nicht, ob Manfred D. Beamter war, für Soldaten und Angestellte gelten eigene, ähnliche Regeln. Wir wissen nicht, seit wann die Nebentätigkeit bestand und was im Antrag stand. Sollte sie länger als fünf Jahre gedauert haben, hätte sie erneut genehmigt werden müssen.

Die Antwortseiten haben fünf Behörden seit Dienstag zur Affäre Hanning befragt. Der BND verweist auf Personalangelegenheiten, das Kanzleramt auf andere Zuständige, die Ermittler halten sich bedeckt. Eine Nachfrage an den BND, welche allgemeinen Regeln für Mitarbeiter im Leitungsbereich und für den Umgang mit früheren Präsidenten gelten, gestellt am Mittwoch mit Frist Freitag, 12 Uhr, blieb unbeantwortet. Das Innenministerium hat eine Antwort angekündigt; sobald sie vorliegt, tragen wir sie hier nach. Wer die Nebentätigkeit von Manfred D. genehmigt und kontrolliert hat, wissen wir weiterhin nicht.

Irgendwo muss dokumentiert sein, was er nebenher für Hanning tun durfte, wer es genehmigte und unter welchen Voraussetzungen. Welche der drei Möglichkeiten zutrifft, wissen wir nicht. Der BND müsste es wissen.

Inzwischen beschäftigt sich auch das Parlamentarische Kontrollgremium mit der Affäre. Es hat am Mittwoch seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle beauftragt; der darf Akten anfordern, Diensträume betreten und Mitarbeiter befragen. Erklärtes Ziel ist, die Umstände zeitnah aufzuklären und strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen. Ob dabei auch die Genehmigung der Nebentätigkeit und ihre sicherheitsrechtliche Kontrolle geprüft werden, ist bislang offen.

Die Frage, die der BND nicht beantwortet hat, ist damit auch eine Frage an seine parlamentarischen Kontrolleure.