Wie bereits berichtet, ist das Russische Haus in Berlin offiziell geschlossen. Trotzdem hat es geöffnet. Buchhandlung, Kantine, Sprachkurse und Visaagentur laufen weiter, bezahlt wird nur bar.
So weit unser Stand vom 26. September.
Heute berichtet auch die Süddeutsche darüber, mit etwas, das auf den ersten Blick neu aussieht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigt der SZ laufende Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt bzw. Mieter des Russischen Hauses wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Hintergrund ist Rossotrudnitschestwo: Die Betreiberbehörde steht seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste. Zahlungen können gegen das Bereitstellungsverbot verstoßen, wenn sie der gelisteten Behörde zugutekommen.
Ganz neu ist die Spur nicht.
Schon im Dezember 2025 haben die Antwortseiten bei den zuständigen Stellen nachgefragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft nannte uns damals zwölf Verfahren, drei davon noch offen, am häufigsten gehe es um Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Gegen wen, blieb offen:
Es könne sein, dass Anzeigen gegen Mieter des Hauses erstattet wurden.
Die Generalzolldirektion wollte sich zum Einzelfall nicht äußern, stellte aber klar, dass Mietzahlungen gegen das Bereitstellungsverbot verstoßen können, wenn sie der gelisteten Organisation zugutekommen.
Zehn Monate später bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft der SZ also, was uns im Dezember bereits mitgeteilt wurde. Fraglich ist, warum man davon seit damals so wenig merkt: Unten im Haus werden weiter Bücher verkauft, Visa vermittelt und Pelmeni gegen Bargeld ausgegeben.
Wer am Ende kassiert, scheint jedenfalls auch nach dem neuesten SZ-Artikel bis heute niemand so ganz genau zu wissen.
Zum Hintergrund:
Das Russische Haus ist offiziell geschlossen – der Betrieb läuft trotzdem weiter. Unser Stück vom 28. September: „Sie tanzen uns auf der Nase herum und nennen es ‚Kultur‘“.